Anwalt für Unterhaltsrecht in Dortmund – unsere Kanzlei ist an Ihrer Seite!
Kindes- und Ehegattenunterhalt
Eine Trennung oder Scheidung stellt nicht nur eine emotionale Herausforderung dar, sondern bringt auch erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich. Besonders wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung essenziell. Unsere Kanzlei, die Anwaltsgemeinschaft Sonntag, Schönborn, Golumbeck und Hansmann in Dortmund, steht Ihnen mit fundiertem Fachwissen im Unterhaltsrecht zur Seite. Vor den Familiengerichten besteht in vielen Fällen eine anwaltliche Vertretungspflicht – sichern Sie sich daher kompetente juristische Unterstützung.
Unterhalt: Ihre Rechte und Pflichten
Ob Kindes-, Ehegatten- oder Elternunterhalt – das Unterhaltsrecht ist komplex und mit vielen individuellen Faktoren verbunden. Eine frühzeitige rechtliche Klärung hilft, Konflikte zu vermeiden und finanzielle Sicherheit zu schaffen.
Was ist Unterhalt und wer hat Anspruch?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet verschiedene Formen des Unterhalts:
- Kindesunterhalt für leibliche Kinder
- Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung
- Elternunterhalt zur finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Eltern
Grundsätzlich steht Unterhalt Personen zu, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können. Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, solange sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, beispielsweise während der Schulzeit oder eines Studiums. Auch ein ehemaliger Partner kann unterhaltsberechtigt sein, etwa wenn gesundheitliche Einschränkungen oder die Betreuung kleiner Kinder einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen.
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen sowie den individuellen Lebensverhältnissen. Dabei spielen unter anderem die Düsseldorfer Tabelle und weitere gesetzliche Vorgaben eine entscheidende Rolle. Eine professionelle Berechnung sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit.
Wann besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Nach einer Scheidung gilt grundsätzlich das Prinzip der wirtschaftlichen Eigenverantwortung.
Dennoch gibt es Ausnahmen, die einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt begründen, darunter:
- Betreuung gemeinsamer Kinder (bis mindestens zum dritten Lebensjahr des Kindes)
- Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit
- fehlende berufliche Eingliederung nach einer langen Ehedauer
In bestimmten Fällen kann der Unterhaltsanspruch über die ersten drei Jahre hinausgehen, wenn eine Rückkehr in den Beruf nicht zumutbar ist.
Besteht Unterhaltsanspruch für nicht verheiratete Eltern?
Waren die Eltern nicht verheiratet, kann Unterhalt für den betreuenden Elternteil eines gemeinsamen Kindes beansprucht werden. Die Dauer und Höhe dieses Unterhalts orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen und der individuellen Lebenssituation.
Lassen Sie sich kompetent rund ums Unterhaltsrecht beraten
Ob Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Klärung Ihrer Verpflichtungen.
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