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Ihr Anwalt für Sozialrecht in Dortmund – Anwaltsgemeinschaft Sonntag, Schönborn, Golumbeck und Hansmann

Ihre erfahrenen Anwälte für Sozialrecht in Dortmund – kompetent und zuverlässig an Ihrer Seite.

Unser Kanzleiteam möchte, dass Sie die Sozialleistungen erhalten, die Ihnen laut Gesetz zustehen. Die Realität zeigt jedoch, dass zahlreiche Bescheide zu Sozialhilfe und ALG II fehlerhaft sind. Daher ist es entscheidend, sich rechtzeitig Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt für Sozialrecht zu sichern. Wir überprüfen Ihren Bescheid sorgfältig, sodass Sie finanziell abgesichert sind.

Was gehört zum Sozialrecht?

Das Sozialrecht ist ein zentraler Bestandteil unseres Sozialstaats und gewährleistet allen Bürgern soziale Sicherheit und Gerechtigkeit. Es ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt und umfasst die Grundsätze der Sozialstaatlichkeit. Der Fokus des Sozialrechts liegt auf der Sicherstellung von Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt und die soziale Teilhabe der Bürger unterstützen. Es umfasst insbesondere:

  • Sozialversicherung – Leistungen zur Absicherung bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Rentenanspruch
  • Sozialhilfe – finanzielle Unterstützung für Menschen, die in Not geraten sind
  • Sozialförderung – Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen
  • Sozialversorgung – Unterstützung für Menschen mit gesundheitlichen oder sozialen Einschränkungen

Diese Prinzipien bieten die Grundlage für das Sozialrecht und sichern die Existenzgrundlage vieler Menschen.

Wie unterstützt Sie Ihr Anwalt für Sozialrecht?

Als erfahrene Anwälte für Sozialrecht stehen wir Ihnen in allen Belangen zur Seite, insbesondere im Bereich der Sozialleistungen. Wir übernehmen die gründliche Prüfung von Bewilligungs-, Ablehnungs- und Rückforderungsbescheiden. Häufig werden Anträge auf Sozialleistungen abgelehnt oder nicht in vollem Umfang bewilligt – hier kommen wir ins Spiel.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Prüfung von Bescheiden: Wir kontrollieren, ob Ihnen alle Ihnen zustehenden Leistungen gewährt wurden.
  • Widerspruch einlegen: Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie unzureichende Leistungen erhalten haben, legen wir Widerspruch ein.
  • Rechtliche Beratung: Wir beraten Sie umfassend, damit Sie Ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen können.
  • Vertretung vor Gericht: Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertreten wir Sie vor allen Sozialgerichten.

Mit uns an Ihrer Seite können Sie sicher sein, dass Ihre Ansprüche bestmöglich durchgesetzt werden.

Pflegerecht – Ihre Rechte als pflegebedürftige Person oder pflegende Angehörige

Das Pflegerecht, das ebenfalls im Sozialgesetzbuch geregelt ist, betrifft alle pflegebedürftigen Personen sowie deren pflegende Angehörige. Es umfasst unter anderem:

  • Anspruch auf Pflegegeld und Sachleistungen: Wenn Sie pflegebedürftig sind oder einen Angehörigen pflegen, können Sie verschiedene finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen.
  • Qualitätsvorgaben für Pflegeeinrichtungen: Diese garantieren eine hochwertige Pflege, die den individuellen Bedürfnissen gerecht wird.

Wir unterstützen Sie umfassend, wenn es um die Wahrnehmung Ihrer Rechte im Pflegebereich geht. Wurde Ihr Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt oder Ihnen der Pflegegrad verweigert? Nehmen Sie diese Entscheidung nicht einfach hin. In vielen Fällen wird ein Antrag zunächst abgelehnt, später jedoch bewilligt – mit dem richtigen rechtlichen Beistand. Wir legen Widerspruch ein und setzen uns für Ihre Ansprüche ein.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Anwalt für Sozialrecht!

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen Sie eine erste rechtliche Beratung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir sind für Sie da, um Ihnen in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten zu helfen.

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