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Anwalt für Verkehrsrecht in Dortmund – Beratung und Vertretung vor Gericht

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Straßenverkehrsrecht und sichern Sie Ihre Rechte.

Sie hatten einen Verkehrsunfall und haben einen Schaden erlitten? Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist? Ihr Führerschein ist in Gefahr?

Dann brauchen Sie unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht! Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie außergerichtlich und vor allen Gerichten.

Wann sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Die häufigsten Gründe, aus denen unsere Mandanten sich an uns wenden, sind Verkehrsunfälle mit Sach- oder Personenschäden. In solchen Fällen übernehmen wir die vollständige und kompetente Regulierung des Schadens für Sie.

Besonders wichtig ist es, einen Anwalt so früh wie möglich einzuschalten, noch bevor die Versicherung die Schadenregulierung in ihrem eigenen Interesse übernimmt. So stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig gewahrt bleiben.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Falle eines Unfalls trägt in der Regel der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung – eine wichtige Information, die Sie nicht unbeachtet lassen sollten.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Vertretung bei Bußgeldverfahren. Oft lohnt sich eine eingehende Prüfung des Bußgeldbescheids, da Fehler oder unberechtigte Sanktionen zu unrechtmäßigen Strafen führen können. Auch bei schweren Straftaten im Straßenverkehr, wie etwa Fahrerflucht oder Körperverletzung, bieten wir Ihnen kompetenten Rechtsbeistand.

Auszüge aus dem aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie unter "Tipps & Recht". Lassen Sie sich beraten, wenn Sie glauben, dass der Bußgeldbescheid in Ihrem Fall fehlerhaft ist.

Wichtiges zum Thema Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Das Fahrverbot gilt für eine Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten und wird von Strafgerichten sowie Bußgeldstellen verhängt. Im Gegensatz dazu erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte und Straßenverkehrsbehörden. Neben einer Geldbuße oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot als zusätzliche Strafe angeordnet werden.

Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend, dass der Fahrer für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet ist. Gründe können eine Straftat im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, aber auch Erkrankungen, die ein sicheres Fahren unmöglich machen, sein.

Gut zu wissen: Wer ein Fahrverbot erhält, darf während der festgelegten Zeit keine Fahrzeuge führen – auch nicht solche, für die kein Führerschein erforderlich ist. Bei einem Führerscheinentzug hingegen bezieht sich das Verbot nur auf Fahrzeuge, für die ein Führerschein notwendig ist.

Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie den Führerschein an der Stelle abholen, an der dieser eingezogen wurde. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

Unser Ziel: Ihren Führerschein und Ihre Rechte zu schützen

Unser Ziel ist es, die Dauer des Fahrverbots oder den Entzug der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten oder im besten Fall zu verhindern. Setzen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Rechte im Verkehrsrecht zu wahren.

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