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Anwalt für Sorgerecht in Dortmund – Ihr Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie vor Gericht – kompetent, transparent und engagiert.

Wenn Sie überzeugt sind, dass Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin die elterliche Fürsorgepflicht gegenüber Ihrem gemeinsamen Kind verletzt, und Sie das alleinige Sorgerecht anstreben, benötigen Sie einen spezialisierten Anwalt für Sorgerecht in Dortmund. Die Anwaltsgemeinschaft Sonntag, Schönborn, Golumbeck und Hansmann bietet Ihnen einen umfassenden Rechtsbeistand – von der ausführlichen Beratung bis zur Vertretung vor Gericht.

Was ist das gemeinsame Sorgerecht?

Nach einer Scheidung haben beide Elternteile in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Das bedeutet, dass sich die Eltern gleichermaßen um den Nachwuchs kümmern, alle wichtigen Entscheidungen treffen sie zusammen. Das gemeinsame Sorgerecht erhalten verheiratete Eltern bereits automatisch mit der Geburt des Kindes. Ist das Paar unverheiratet, muss der Vater das gemeinsame Sorgerecht beim zuständigen Jugendamt beantragen.

Was ist das alleinige Sorgerecht?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Wohl des Kindes durch das Verhalten des anderen Elternteils gefährdet wird. Beispiele hierfür sind:

  • Vernachlässigung und unzureichende Betreuung
  • Alkohol-, Drogen- oder Tablettenmissbrauch
  • körperliche und seelische Misshandlungen
  • sexueller Missbrauch
  • Gewaltanwendung gegenüber dem anderen Elternteil

Antrag auf alleiniges Sorgerecht – das Verfahren vor dem Familiengericht

Der Antrag auf das alleinige Sorgerecht ist beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Wenn der andere Elternteil nicht bereit ist, das gemeinsame Sorgerecht abzugeben, ist eine ausführliche Begründung des Antrags notwendig. Eindeutige Beweise für eine Gefährdung des Kindeswohls, beispielsweise in Form von Fotos, müssen dem Antrag beigefügt werden. Das Familiengericht prüft den Antrag sorgfältig und trifft seine Entscheidung ausschließlich zum Wohle des Kindes.

Ein wesentlicher Hinweis zum Thema Unterhalt: Auch bei Verlust des Sorgerechts bleibt der betroffene Elternteil verpflichtet, den gesetzlich festgelegten Unterhalt vollständig zu zahlen.

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